- Folgerung
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Fol|ge|rung ['fɔlgərʊŋ], die; -, -en:Ergebnis einer Überlegung, [logischer] Schluss, den man aus einer Überlegung zieht:eine richtige, falsche, logische, zwingende Folgerung; eine Folgerung aus etwas ziehen.* * *
Fọl|ge|rung 〈f. 20〉 Ergebnis des Denkens, Ableitung, Schluss ● logische \Folgerung; die \Folgerungen aus etwas ziehen* * *
Fọl|ge|rung, die; -, -en:logische Ableitung einer Folge; Schluss[folgerung]:eine falsche, notwendige F.;eine F. aus etw. ableiten, ziehen.* * *
Folgerung,Grundbegriff der Logik mit unterschiedlicher Bedeutung: 1) eine Aussage, die logisch aus Aussagen (Hypothesen, Prämissen, Gründen) geschlossen (gefolgert) wird; 2) eine Ableitung oder ein logischer Schluss; 3) die Beziehung, die zwischen einer These und einer Hypothese besteht. In diesem Sinne ist Folgerung synonym mit Implikation. Sie stellt eine Aussage über Aussagen dar (Metaaussage) und muss deshalb vom Schluss, der eine Regel ist, und von der Subjunktion, die eine Aussage ist, unterschieden werden. Die These (Konklusion) T ist eine Folgerung aus den Hypothesen H1,. .., Hn, wenn die Wahrheit der Hypothesen diejenige der These garantiert. Symbolisch schreibt man hierfür: H1,. .., Hn T. - Die formale Logik interessiert sich für solche Folgerungen, die allein aufgrund der logischen Struktur der beteiligten Aussagen gelten. - Die Erkenntnistheorie untersucht andere Formen der Folgerung. Sie unterscheidet u. a. analytische Folgerungen, die auf Sprachregelungen oder Definitionen beruhen, und synthetische Folgerungen, die ein Wissen über die Gegenstände selbst einschließen.* * *
Universal-Lexikon. 2012.